Das Kompetenzteam Bankrecht

Das Kompetenzteam Bankrecht ist ein nicht eingetragener Verein von Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Sachverständigen, der es sich zum Ziel gemacht hat, Banken, Anlegern, Verbraucher und Unternehmen eine optimierte Beratung auf dem Bereich des Bankrechtes zu gewährleisten.

Nur durch ständige Weiterbildung lässt sich dauerhaft eine hohe Beratungsqualität sichern. Daher sind sämtliche Mitglieder des Kompetenzteams seit mehreren Jahre im Bereich des Bank– und Kapitalmarktrechtes sowie der spezialisierten steuerrechtlichen Beratung tätig.

Die fortschreitenden Spezialisierung auf einzelne Aspekte des weiten rechtlichen und steuergestaltenden Berufsfeldes erfordert im Gegenzug ein hohes Maß an Kooperation über die Fachgrenzen hinaus, da nur ein geschultes und eingespieltes Team in der Lage ist, sämtliche Aspekte der komplexen Materie zu bedenken.

Zudem treten in Zeiten globaler Informationsflüsse zunehmend häufiger Seriensachverhalte auf. Hierbei handelt es sich oftmals um große Anlegergruppen, die sich gegen Kapitalanlagegesellschaften, den Vertrieb oder Banken wenden, um Verluste bei Kapitalanlagen im Wege des Schadenersatzes geltend zu machen.

Die Vertretung sowohl der Anleger– wie auch der Finanzdienstleister/Fondsgesellschaft erfordert ein hohes Maß an Flexibilität. Ein überregionales Netzwerk von lokal tätigen Team-Mitgliedern sichert hierbei zum einen die örtlich präsente Vertretung auch größerer und regional verteilter Gruppen von Mandanten und gleichzeitig die persönliche Betreuung des Mandanten vor Ort.

Auch dem Instituten kommt diese regionale Diversifikation zu Gute, da bei der Vertretung in Prozessen in der Fläche erhebliche Fahrtkosten gespart werden können, ohne Einbußen in der Qualität der Vertretung durch ungeschulte Terminsvertreter hinnehmen zu müssen. Hierbei sichert die jeweilige wirtschaftliche und gesellschaftsrechtliche Eigenständigkeit der Mitglieder des Fachteams ein Höchstmaß an Flexibilität, das bei starren Strukturen einer Großkanzlei häufig fehlt.

Rechtlicher Hinweis

Die hier vorgestellten Personen bilden eine in Fragen des Bankrechts kooperierende Interessengemeinschaft. Rechtliche eziehungen kommen ausschließlich mit den jeweiligen Rechtsanwälten bzw. Steuerberatern zustande.