Kapitalanlageberatung

Muss ein Kapitalanleger Verluste durch die Investition in ein Finanzprodukt hinnehmen, das ihm von einem Berater oder Vermittler empfohlen wurde, ist oft nach Jahren noch zu überprüfen, ob der Anleger Ansprüche gegen den Berater geltend machen kann oder ob die geltend gemachten Ansprüche erfolgreich abgewehrt werden können.

Hierbei kommt es darauf an, ob die Grundsätze der anleger– und objektgerechten Beratung beachtet worden sind.

Im Bereich der beratenden Banken und freien Finanzvermittler ist hier  insbesondere auf die Pflichten zur Information und Dokumentation hinzuweisen, da hierin erhebliche rechtliche Stolperfallen liegen, die oft nach Jahren noch zu Prozessen führen können.

Eine anleger- und objektgerechte Beratung beginnt mit der Kundenexploration, in der

  • Anlageziele (Anlagehorizont, Fungibilität, Zweck, Renditeerwartung, Kapitalschutz, Risikobereitschaft),
  • Erfahrung (Anlageerfahrung, Bildung, Kenntnisse, Anlagehistorie, Lebensalter) und
  • Wirtschaftliche Verhältnisse (Vermögenssituation, Risikotragfähigkeit, Vermögensherkunft)

und weitere Aspekte betrachtet werden. Der Berater muss ermitteln, ob das angebotene Finanzinstrument zum Anleger passt. Anderenfalls liegt ein Beratungsfehler vor und der Anleger hat einen Schadensersatzanspruch gegen die beratende Gesellschaft.

Zertifikate und Hoch-Risikoanlagen des grauen Kapitalmarktes sind dabei nach herrschender Rechtsprechung jedenfalls ungeeignet, wenn der Anleger Altersvorsorge betreiben will.